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SCHÜTZENGESELLSCHAFT REINACH
 

Das Eidgenössische Feldschiessen ist das grösste Schützenfest der Welt, und kann auf eine über 130 jährige Tradition zurückblicken.
Die an der Spitze des Schweizerischen Schützenvereins stehenden Männer erkannten schon frühzeitig, dass sich in der Gestalt des Feldschiessens ein ungemein wirksames Mittel zu einer weiterreichenden Förderung des freiwilligen Schiesswesens bot. Nachdem sich der Schweizerische Schützenverband im Jahr 1899 vorerst bloss mit einer finanziellen Unterstützung begnügt hatte, begann er sich bald nach der Jahrhundertwende durch Aufstellen allgemein verbindlicher Grundlagen für die Durchführung dieser Wettschiessen zu schaffen. Am 12. Juni 1887 wurde zum ersten Mal im ganzen Kanton Bern geschossen. Es nahmen 114 Sektionen mit 2258 Schützen teil.
Im Jahre 1919 wird das Pistolenfeldschiessen eingeführt und 1926 nehmen erstmals sämtliche Kantone am Feldschiessen teil. Seit 1940 wird das Feldschiessen jährlich durchgeführt. (Quelle SSV)

WAFFE INS EIGENTUM ÜBERNEHMEN

Ein Eigentumsanspruch kann geltend gemacht werden, wenn der AdA anlässlich der Entlassung aus der Militärdienstpflicht einen gültigen Waffenerwerbsschein abgibt, sowie:

Waffen zu Eigentum übernehmen

AdA welche beim Austritt aus der Armee, ab dem Jahr 2024 die persönliche Waffe (Stgw 90) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahren 4 Bundesübungen (z.B. 3 Mal das Obligatorische und ein Mal das Feldschiessen) geschossen haben.





 

3. Birseckschiessen 2024

Anmeldung

Schiessplan [1’584 KB]




 
 



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