Informationen der Polizei BL zum Thema Nachmeldepflicht von Waffen
Abhandlung zur Nachmeldepflicht von Waffen zu lesen auf der SeiteWaffengesetz [1’438 KB]
Neue Regeln für Antrag Waffenerwerbschein 2023
Ab sofort wird es einfacher, die nötigen Dokumente zum Erwerb von Waffen und Munition zu beziehen:
- Für den Antrag zum Waffenerwerbsschein ist kein separater Strafregisterauszug mehr nötig. Mit der Unterschrift auf dem Antrag wird der Polizei die Ermächtigung erteilt, selbst Abfragen im Strafregister zu machen. - Der Strafregister-Auszug kostet neu nur noch CHF 17.00 Bestellen auf: https://www.strafregister.admin.ch - Vorsicht vor Betrugsseiten!
Auf unserer Website erklären wir die verschiedenen Voraussetzungen für den Erwerb von Waffen und Munition (dies ist keine Rechtsbelehrung!):
Das Waffengesetz regelt, wer in der Schweiz eine Waffe haben darf. Je nach Waffe brauchen Sie für den Kauf einen Vertrag, einen Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung.