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Waffengesetz

Neue Regeln für Antrag Waffenerwerbschein 2023

Ab sofort wird es einfacher, die nötigen Dokumente zum Erwerb von Waffen und Munition zu beziehen:

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Für den Antrag zum Waffenerwerbsschein ist kein separater Strafregisterauszug mehr nötig.

Auf unserer Website erklären wir die verschiedenen Voraussetzungen für den Erwerb von Waffen und Munition (dies ist keine Rechtsbelehrung!):

Erwerb von Waffen und Munition


Waffen und Sprengstoff
Sportschütze / Sportschützin: Ausnahmebewilligung beantragen

Gesuch um Erteilung einer kantonalen Ausnahmebewilligung für Sportschütze / Sportschützin [166 KB]

Beschreibung:
Für den Erwerb der verbotenen halbautomatischen Zentralfeuerwaffen braucht es neu, anstelle eines Waffenerwerbsscheins, eine kantonale Ausnahmebewilligung für Sportschützen. Die Bewilligungen sind mit folgenden Auflagen behaftet:
Erstmalig nach 5 und zweitmalig nach 10 Jahren, nach Erstausstellung einer solchen Bewilligung, muss durch den Sportschützen der Schiess- oder Vereinsnachweis erbracht werden.
Als Schiessnachweis gilt eine Bestätigung eines Vereins oder Schiesskellerbetreibers über Ihre Schiesstätigkeit. Der Eintrag im militärischen Leistungsausweis (obligatorisches Schiessen / Feldschiessen) gilt ebenfalls als Schiessnachweis.

Die Schiesspflicht muss nicht zwingend mit der auf der Bewilligung aufgeführten Waffe erfolgen.

Inhaber einer Ausnahmebewilligung für Sportschützen, müssen bei einem Wechsel des Wohnkantons der neu zuständigen Waffenbehörde eine Kopie der Ausnahmebewilligung zustellen.

Erforderliche Dokumente
Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte oder eines gültigen Ausländerausweises (z.B. Niederlassungsbewilligung C oder Aufenthaltsbewilligung B)
gegebenenfalls amtliche Bestätigung nach Artikel 9c WV;

Anpassungen im Hilfsmittelverzeichnis 2023

Hilfsmittelverzeichnis 2023 [5’357 KB]

Das Waffengesetz regelt, wer in der Schweiz eine Waffe haben darf. Je nach Waffe brauchen Sie für den Kauf einen Vertrag, einen Waffenerwerbsschein oder eine Ausnahmebewilligung.

Waffengesetz
Der SSV orientiert: Homepage SSV

Transport von Waffen und Munition
Das Merkblatt als PDF

INFO für Schützinnen und Schützen:
Wer seine Feuerwaffe transportiert ohne Waffe und Munition zu trennen, kann mit einer Busse von 300 Franken bestraft werden.

Ordnungsbusse